24-Stunden-Pflege: Rechtliche Rahmenbedingungen die Sie kennen müssen

Die Organisation von 24-Stunden-Pflege ist komplex. Erfahren Sie, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie Sie Fallstricke vermeiden können.

Seniorin im eigenen Zuhause - 24-Stunden-Pflege ermöglicht Alltag

Die 24-Stunden-Pflege ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden. Doch neben den organisatorischen Herausforderungen gibt es wichtige rechtliche Rahmenbedingungen, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.

Die wichtigsten Modelle im Überblick

1. Arbeitgebermodell (häusliche Arbeitgeber)

Bei diesem Modell stellen Sie die Pflegekraft selbst ein. Sie sind damit Arbeitgeber und tragen alle damit verbundenen Pflichten:

  • Anmeldung bei Krankenkasse und Rentenversicherung
  • Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohns
  • Erstellung von Lohnabrechnungen
  • Beachtung von Arbeitszeitgesetzen

Wichtig zu wissen

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, monatlich Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Diese betragen ca. 20% des Bruttolohns zusätzlich zum Gehalt der Pflegekraft.

2. Vermittlungsmodell über Agenturen

Hier vermittelt eine Agentur die Pflegekraft, bleibt aber selbst Arbeitgeber. Vorteile dieses Modells:

  • Keine Arbeitgeberpflichten für Sie
  • Agentur übernimmt Abrechnung und Verwaltung
  • Vertretungsregelungen bei Krankheit oder Urlaub
  • Fachliche Begleitung und Betreuung

Achtung bei Scheinselbstständigkeit

Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit! Wenn eine Pflegekraft ausschließlich für Sie arbeitet, feste Arbeitszeiten hat und in Ihren Haushalt integriert ist, liegt in der Regel ein Arbeitsverhältnis vor.

Rechtliche Pflichten als Arbeitgeber

Arbeitsvertrag

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Dieser muss enthalten:

  1. Namen und Anschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  3. Beschreibung der Tätigkeit
  4. Arbeitsort
  5. Vereinbarte Arbeitszeit
  6. Höhe des Arbeitsentgelts
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Kündigungsfristen

Sozialversicherung

Sie müssen die Pflegekraft bei folgenden Institutionen anmelden:

  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Finanzielle Unterstützung

Pflegegeld und Entlastungsleistungen

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können folgende Leistungen in Anspruch genommen werden:

Leistung Höhe (monatlich) Voraussetzung
Pflegegeld 316 € - 901 € Pflegegrad 2-5
Entlastungsbetrag 125 € Ab Pflegegrad 1
Verhinderungspflege bis zu 1.612 €/Jahr Bei Verhinderung der Pflegeperson
Kurzzeitpflege bis zu 1.774 €/Jahr Stationäre Kurzzeitpflege

Tipp für die Finanzierung

Kombinieren Sie verschiedene Leistungen! Oft können Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombiniert werden, um die Kosten der 24-Stunden-Pflege zu decken.

Praktische Checkliste für die Umsetzung

Bevor Sie eine 24-Stunden-Pflegekraft einstellen, sollten Sie folgende Punkte klären:

Vor der Einstellung:

  • Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
  • Kostenübernahme mit Pflegekasse klären
  • Wohnsituation prüfen (ausreichend Wohnraum?)
  • Finanzierung planen (eigene Mittel + Leistungen)

Bei der Einstellung:

  • Arbeitsvertrag mit allen Pflichtangaben erstellen
  • Sozialversicherungsanmeldung vorbereiten
  • Steuerliche Aspekte klären (Haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Haftpflichtversicherung prüfen

Während der Beschäftigung:

  • Lohnabrechnungen korrekt erstellen
  • Steuererklärung vorbereiten (Anlage Haushalt)
  • Urlaubs- und Krankheitszeiten dokumentieren
  • Regelmäßige Reflexionsgespräche führen

Fazit

Die Organisation von 24-Stunden-Pflege ist rechtlich anspruchsvoll, aber mit der richtigen Vorbereitung gut umsetzbar. Wägen Sie ab, ob Sie das Arbeitgebermodell selbst übernehmen oder eine Agentur damit beauftragen. Bei Unsicherheiten holen Sie sich professionelle Beratung – dies kann langfristig Zeit, Geld und Ärger sparen.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

Zurück zum Blog Nächster Artikel