Pflegegeld 2025: Höhe & Voraussetzungen

Aktuelle Pflegegeld-Beträge 2025, Voraussetzungen und wichtige Änderungen. Alles zu Pflegegrad 2-5, Kombinationsleistung und Auszahlungsterminen.

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung. Es ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, ihre Pflege selbst zu organisieren und pflegende Angehörige finanziell zu unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Pflegegeld-Beträge 2025, die Voraussetzungen für den Bezug und wichtige Regelungen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegekasse, die pflegebedürftige Menschen erhalten, wenn sie zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, die direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt werden, steht das Pflegegeld dem Pflegebedürftigen frei zur Verfügung.

Das Pflegegeld ist nach § 37 SGB XI geregelt und dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen. Es wird als Anerkennung für den Pflegeaufwand verstanden und soll die pflegenden Personen materiell unterstützen.

Pflegegeld-Beträge 2025

Mit der Pflegereform wurden die Pflegegeld-Beträge zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Hier die aktuellen monatlichen Beträge:

Pflegegrad Pflegegeld 2025 Erhöhung seit 2024
Pflegegrad 1 0 Euro -
Pflegegrad 2 347 Euro +15 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro +26 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro +35 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro +43 Euro

Wichtig zu wissen

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen erhalten Betroffene den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich für anerkannte Unterstützungsangebote.

Voraussetzungen für Pflegegeld

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Anerkannter Pflegegrad 2-5

Der wichtigste Anspruchsvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 2. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) nach Begutachtung anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA).

2. Häusliche Pflege

Das Pflegegeld wird nur gewährt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Das kann die eigene Wohnung sein, aber auch die Wohnung der Pflegeperson oder eine betreute Wohnform.

3. Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen

Die Pflege muss durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere ehrenamtliche Personen erfolgen. Wird ausschließlich ein ambulanter Pflegedienst genutzt, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, sondern auf Pflegesachleistungen.

4. Sicherstellung der Pflege

Die Pflege muss durch das Pflegegeld in geeigneter Weise sichergestellt sein. Um dies zu überprüfen, sind regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgeschrieben.

Pflegegeld vs. Pflegesachleistung

Viele Pflegebedürftige fragen sich, was der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung ist:

Aspekt Pflegegeld Pflegesachleistung
Empfänger Pflegebedürftiger Ambulanter Pflegedienst
Pflege durch Angehörige/Private Professionelle Pflegekräfte
Verwendung Frei verfügbar Zweckgebunden für Pflege
Höhe (PG 3) 599 Euro 1.612 Euro

Die Pflegesachleistungen sind deutlich höher als das Pflegegeld, da professionelle Pflege teurer ist als die Anerkennung für Angehörigenpflege.

Kombinationsleistung: Das Beste aus beiden Welten

Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige die Pflege hauptsächlich übernehmen, aber für bestimmte Tätigkeiten einen Pflegedienst hinzuziehen möchten.

So funktioniert die Berechnung

Wenn Sie beispielsweise 50 Prozent der Pflegesachleistungen nutzen, erhalten Sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes.

Beispiel für Pflegegrad 3:

  • Pflegesachleistung genutzt: 806 Euro (50% von 1.612 Euro)
  • Verbleibendes Pflegegeld: 299,50 Euro (50% von 599 Euro)
  • Gesamtleistung: 1.105,50 Euro

Tipp

Die Kombinationsleistung bietet große Flexibilität. Sie können beispielsweise einen Pflegedienst für die morgendliche Grundpflege beauftragen und erhalten trotzdem anteilig Pflegegeld für die übrige Zeit, in der Angehörige pflegen.

Auszahlungstermine

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus von der Pflegekasse überwiesen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in der ersten Woche des Monats.

Wichtig: Das Pflegegeld wird ab dem Tag der Antragstellung gezahlt – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen sind erfüllt. Es lohnt sich daher, frühzeitig einen Antrag zu stellen.

Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?

Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Reha-Maßnahme wird das Pflegegeld für bis zu 28 Tage weitergezahlt. Ab dem 29. Tag wird die Zahlung eingestellt und erst nach der Rückkehr in die häusliche Umgebung wieder aufgenommen.

Verwendung des Pflegegeldes

Anders als oft angenommen, ist das Pflegegeld nicht zweckgebunden. Der Pflegebedürftige kann frei entscheiden, wie er das Geld verwendet. Typische Verwendungszwecke sind:

  • Anerkennung für pflegende Angehörige: Viele geben das Pflegegeld ganz oder teilweise an die Person weiter, die sie pflegt
  • Haushaltshilfe: Finanzierung von Unterstützung im Haushalt
  • Hilfsmittel: Zuzahlungen für Pflegehilfsmittel
  • Allgemeine Lebenshaltung: Das Geld kann auch für andere Zwecke verwendet werden

Beratungseinsätze sind Pflicht

Um das Pflegegeld weiterhin zu erhalten, müssen regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgen:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich (alle 6 Monate)
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich (alle 3 Monate)

Bei Versäumnis kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

Pflegegeld und Sozialversicherung

Ein wichtiger Aspekt: Wenn Sie als Pflegeperson mindestens 10 Stunden wöchentlich pflegen (verteilt auf mindestens zwei Tage), zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung für Sie. Das gilt, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Antrag auf Pflegegeld stellen

Der Antrag auf Pflegegeld ist Teil des allgemeinen Antrags auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse. In der Regel genügt ein formloser Antrag per Brief, Fax oder E-Mail. Die meisten Pflegekassen bieten auch Online-Formulare an.

Benötigte Angaben:

  • Name und Versicherungsnummer des Pflegebedürftigen
  • Angabe, dass Pflegegeld gewünscht wird
  • Ggf. Angaben zur Pflegeperson

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung, um den Pflegegrad festzustellen.

Fazit

Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für alle, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Mit den erhöhten Beträgen ab 2025 wird diese Leistung noch attraktiver. Prüfen Sie, ob die Kombinationsleistung für Ihre Situation sinnvoll ist – sie bietet oft die beste Mischung aus finanzieller Unterstützung und professioneller Pflege.

Bei Fragen zum Pflegegeld oder zur Antragstellung stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.

Über die Autorin

Maxine Hora ist staatlich examinierte Pflegefachkraft und Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI und teilt ihre fachlichen Einblicke aus dem deutschen Gesundheitswesen.

Zurück zum Blog