Pflegeberatung schafft Orientierung, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt oder sich verändert. Sie bündelt Informationen, klärt Leistungsansprüche und strukturiert die nächsten Schritte. Inhaltlich geht es um Bedarfe, Leistungen, Organisation und Entlastung.
Pflegeberatung: Begriff und Ziel
Pflegeberatung ist eine strukturierte, fachliche Beratung zu allen Fragen der Pflegeversicherung sowie der häuslichen oder stationären Versorgung. Ziel ist die passgenaue Auswahl von Leistungen, die Koordination von Hilfen und eine stabile Versorgungssituation.
Rechtsgrundlagen im SGB XI
Pflegeberatung ist im Sozialgesetzbuch XI geregelt. Zentral sind:
- § 7a SGB XI: Anspruch auf individuelle Pflegeberatung (Case Management) durch die Pflegekasse
- § 7b SGB XI: Pflegestützpunkte als wohnortnahe Beratungsstellen
- § 37 Abs. 3 SGB XI: Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug
Rechtsrahmen kurz gefasst
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein Anspruch der Versicherten. Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind an den Bezug von Pflegegeld gebunden und dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Formen der Pflegeberatung
Es gibt mehrere Formate mit unterschiedlichem Zweck:
- Individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
- umfassende Beratung, Bedarfserhebung, Hilfeplanung
- Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI)
- verpflichtend bei Pflegegeld, Fokus auf Sicherstellung der Pflege
- Pflegestützpunkte (§ 7b SGB XI)
- wohnortnahe Beratung mit Lotsenfunktion
Typische Inhalte der Beratung
Pflegeberatung deckt folgende Themen ab:
- Pflegegrad, Begutachtung, Dokumentation
- Leistungsarten: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag und zusätzliche Betreuungsleistungen
- Hilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Organisation der Pflege im Alltag
- Angebote für Angehörige, Pflegekurse, Selbsthilfegruppen
Weiterführende Artikel:
Ablauf einer Pflegeberatung
Der Ablauf folgt in der Regel einem klaren Schema:
- Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
- Bedarfserhebung (Gesundheitszustand, Alltag, Unterstützungsbedarf)
- Leistungsprüfung und Optionen (Pflegegrad, Leistungen, Kombinationsmodelle)
- Hilfe- und Versorgungsplan (konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten)
- Dokumentation und ggf. Folgeberatung
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Beim Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Er dient der Qualitätssicherung und der Entlastung pflegender Angehöriger.
| Pflegegrad | Häufigkeit Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | freiwillig, halbjährlich |
| Pflegegrad 2–3 | halbjährlich |
| Pflegegrad 4–5 | vierteljährlich |
Pflicht bei Pflegegeld
Ohne den nachgewiesenen Beratungseinsatz kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Wer führt Pflegeberatung durch?
Zuständige Stellen sind:
- Pflegekassen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Private Pflege-Pflichtversicherungen
- Pflegestützpunkte der Länder und Kommunen
- Zugelassene Pflegeberaterinnen und Pflegeberater
- Zugelassene Pflegedienste (für Beratungseinsätze)
Kosten der Pflegeberatung
Pflegeberatung ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Für Versicherte entstehen in der Regel keine Zuzahlungen.
Abgrenzung zu Pflegediensten
Pflegeberatung bedeutet Beratung und Koordination. Ein Pflegedienst erbringt Pflegeleistungen vor Ort. Pflegeberatung kann die Auswahl und Steuerung von Pflegediensten begleiten, ersetzt jedoch keine Pflegeleistung.
Kernaussagen
- Pflegeberatung strukturiert Bedarf, Leistungen und Versorgung.
- Rechtsgrundlagen: § 7a, § 7b und § 37 Abs. 3 SGB XI.
- Beratungseinsätze sind bei Pflegegeld verpflichtend.
- Inhalte reichen von Pflegegrad bis Hilfsmittel und Entlastung.
- Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen.